Wir fordern: | - | Die Einstellung der Verpressung von Lagerstättenwasser. |
- | Eine dezentrale Reinigung des Lagerstättenwassers an den jeweiligen Erdgasförderstellen. | |
- | Ein Verbot des Fracking-Verfahrens. | |
- | Kein offenes abfackeln von Erdgas. | |
- | Das in Schadensfällen eine Beweislastumkehr zu Gunsten der Geschädigten verfügt wird. | |
- | Die Änderung des Bergrechts z.B. die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung auch für bisher genehmigte Verfahren, inkl Beteiligung und Vetorecht der zuständigen Wasserbehörden. |
Sollte jemand der Meinung sein, eine Bürgerinitiative könne da nichts bewegen, dann möge er bitte auch dieses lesen:
Diverse Störfälle haben hier in der Gegend weite Bereiche im Boden unter anderem mit Benzol verunreinigt. Weiter muss davon ausgegangen werden, dass die Erdgasförderung auch für Erdbeben hier in der Gegend verantwortlich ist.
Warum man sich nicht damit abfinden sollte, wenn die Förderunternehmen bei der Regulierung von Erdbebenschäden, die durch die Erdgasförderung verursacht wurden, Probleme machen.
Eine Zulassung des Betriebsplanes zur Injektion (Verpressung) von Lagerstättenwasser in die Bohrung Völkersen Nord Z3 ist nach unserer Auffassung zu versagen.
Die niedersächsische Schlichtungsstelle Bergschaden mit Sitz in Rotenburg/Wümme ist im Amt.
Nachhaltiger Umgang mit Lagerstättenwasser aus der Erdgasförderung der RWE Dea AG in Niedersachsen
Eine Geschichte darüber, wie meine Vorstellung vom „sauberen Energieträger Erdgas“ von der Realität eingeholt wurde.
Immer auf dem laufenden bleiben und über wichtige Ereignisse und Events informiert werden.