Bürgerinitiative: "No Fracking" im Erdgasfeld Völkersen

Stoppt Fracking!

Kein Fracking, auch nicht in der konventionellen Erdgasförderung!

Beweislastumkehr

In Schadensfällen muss eine Beweislastumkehr zugunsten der Geschädigten verfügt werden.

Keine Verpressung von Lagerstättenwasser!

Dezentrales Reinigen des Lagerstättenwassers an den jeweiligen Erdgasförderstellen.

Kein abfackeln!

Nutzung von geschlossenen Systenen, bei denen Schadstoffe gefiltert werden können.

Begriffe

Vorweg müssen ein paar Begriffe erklärt werden:

Lagerstättenwasser - In tiefen Erdschichten ist auch Wasser vorhanden, dieses Wasser wird zusammen mit dem Erdgas zu Tage gefördert und dann vom Gas getrennt. In diesen Tiefen Erdschichten ist das Wasser aber nicht so sauber wie in den oberen Schichten, wo das Trinkwasser gefördert wird, sondern es ist mit Schadstoffen belastet. Die Konzentration der Schadstoffe ist je nach Region unterschiedlich. Im Bereich des Erdgasfeldes Völkersen ist dieses hauptsächlich Benzol. Um Missverständnisse auszuschließen, das Benzol ist bereits im Boden und wird mit dem Erdgas zu Tage gefördert, dieses hat noch nichts mit dem Fracking und den dort eingesetzten Chemikalien zu tun.

Lagerstättenwasserleitung - Jährlich fallen nach Angabe der RWE Dea ca. 42.000 Kubikmeter Lagerstättenwasser an, dieses wird vorgereinigt und anschließend über ein ca. 20 KM langes und in 1,2 Metern Tiefe verlegtem Leitungssystem zur Bohrung Völkersen H1 transportiert. Dort wurde dieses zwischen 1998 und 2012 dann wieder mit ca. 1000 Bar in einem ca. 1100 Meter tiefem Bohrloch verpresst.

Fracking - Ein Weltweit sehr umstrittenes Verfahren zur Steigerung der Erdgasförderung, welches im Erdgasfördergebiet Völkersen seit ca. 10 Jahren zum Einsatz kommt. Dieses hat aber nichts mit den hier beschriebenen Störfällen zu tun.

Konventionelle Erdgasförderung - Einfach gesagt, es wird ein Loch gebohrt und zunächst strömt das Erdgas von selbst heraus. Wenn dann das Erdgas nicht mehr so gut strömt, dann wird mittels Fracking die Produktivität wieder gesteigert.

Unkonventionelle Erdgasförderung - Hier wird Erdgas aus massiven Steinschichten gefördert wie Schiefer. Hier kann das Erdgas nicht von selbst an die Oberfläche gelangen. Damit das Erdgas gefördert werden kann, muss dieses aus dem Gestein gelöst werden. Dazu werden von einer Bohrstelle aus sehr viele Bohrungen getätigt um dann mittels Fracking das Erdgas zu fördern. Hier werden unmengen an Wasser und Chemikalien benötigt.

Benzol - Benzol ist ein Kohlenwasserstoff der normal flüssig, jedoch sehr flüchtig und sich in Mengen bis ca. 1,8 g pro Liter bei 25 Grad Celsius mit Wasser vermischt! (Wir wurden immer wieder darauf angesprochen, das Benzol nicht wasserlöslich bzw. mischbar sei, dazu hier ein paar Hintergrundinfos.) Daher kann Benzol über die Luft und über das Wasser verbreitet werden und in den Körper gelangen. Weiter ist Benzol Krebserregend und verursacht z.B. Leukämie. Auch kann es das Erbgut verändern. Benzol wird im Gehirn, Knochenmark und Fettgewebe gespeichert. In höherer Konzentration kann es sogar tödlich wirken. Detaillierte Informationen können hier entnommen werden: Noxen-Informationssystem NIS

Das Lagerstättenwasser, welches durch die Leitungen fließt, ist nach Angaben der RWE-Dea mit ca. 0,05% Benzol belastet, das sind umgerechnet ca. 500 mg Benzol pro Liter. Zum Vergleich, Kraftstoffe haben in Deutschland einen Benzolanteil von 1%, das macht bei einer Dichte von ca. 0,75 kg/L einen Benzolgehalt von ca. 7,5 g oder 7500 mg pro Liter. Eine Messung nach der Aufbereitung und vor der Verpressung in Völkersen H1, hat einen Benzolgehalt von 0,035% ergeben, das sind umgerechnet immer noch 350 mg oder 350000 µg pro Liter.

Die Grenzwerte bei Benzol im Trinkwasser liegen lt. Trinkwasserverordnung bei 0.001 mg bzw. 1 µg pro Liter. Für das normale Oberflächen- bzw. Grundwasser gibt es keinen klaren Grenzwerte, nach EU Vorgaben muss eine Verunreinigung beseitigt werden und nach Vorgabe Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) darf der Wert 0.001 mg bzw. 1 µg nicht überschreiten. (Quelle: Ableitung von Geringfügigkeitsschwellenwerten für das Grundwasser - Anhang 2 Geringfügigkeitsschwellenwerte zur Beurteilung von lokal begrenzten Grundwasserverunreinigungen)

Abfackeln - Es wird meistens abgefackelt, wenn die Bohrung gereinigt wird.



Wichtig!

Schlichtungsstelle

Die niedersächsische Schlichtungsstelle Bergschaden mit Sitz in Rotenburg/Wümme ist im Amt.

Anmerkungen und Kritik zur Studie

Nachhaltiger Umgang mit Lagerstättenwasser aus der Erdgasförderung der RWE Dea AG in Niedersachsen

Gerd Landzettel – im August 2014

Eine Geschichte darüber, wie meine Vorstellung vom „sauberen Energieträger Erdgas“ von der Realität eingeholt wurde.

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