Informationsveranstaltung BI „ No Fracking“,
am 24.02.2012 im Gasthaus „Alter Krug“, Völkersen
1. Begrüßung
2. Was ist bisher geschehen?
a) Schadensfälle in Völkersen Sachstand, zusammengefasst durch T. Vogel
Aug. 2011 lokaler Schadstoffaustritt durch defekte Schieber, Sanierung ist begonnen – geschätzte Dauer 1 bis 2 Jahre
Dez. 2011 – lfd. Untersuchung der Lagerstättenwasserleitungen und der Verpresssstelle in Scharnhorst
Das 22 km Leitungsnetz ist nicht diffusionsfest, unabhängige Institute verproben im Abstand von 100 m mit einer Tiefe von 1,20 m, 3m und 5 m, am stärksten betroffen seien alle Leitungen, die im Grundwasser liegen, das seien :
951 Hehrenwiese – Kiebitzmoor – Schülingen
955 Langwedelermoor – Kiebitzmoor
954/02 Schülingen - Panzenberg
Leitungen, die im höheren Gelände liegen, wiesen benzolhaltige Verkrustungen auf, mangels Wasser wäre die Verbreitung des Benzols nicht oder nur kaum in die Tiefe und die Breite erfolgt.
Das Lagerstättenwasser enthalte 500 mg/ l bei Austritt aus der Erde, werde vorgereinigt und mit ca. 360 mg/l bisher durch die Leitungen nunmehr durch Tankwagen in Scharnhorst/Panzenberg verpresst.
Wasserbelastungen stelle man übrigens nur fest, wenn man speziell nach Inhaltsstoffen suche. Suche man nicht einen bestimmten Stoff z.B. Benzol, finde man ihn auch nicht automatisch.
b) Termine, die die BI Völkersen wahrgenommen hat
31.01.2012 Gespräch mit der RWE DEA
Messwerte und grobes Sanierungskonzept
06.02.2012 Treffen der RWE DEA / Grundstückseigentümern
Erwartungen wurden nicht erfüllt, da weder konkrete Werte noch konkrete Planungen bekanntgegeben wurden
c) 13.02.2012 Anhörung im Umweltausschuss des nds. Landtages
a) Insbesondere durch die Vorträge des Verbandes der Trinkwasserförderer, der Wasserwerke Oldenburg, des Sprechers der BI in Niedersachsen und eines auf das Bergrecht spezialisierten Rechtsanwaltes ist es nach der Einschätzung der mitgereisten BI Mitglieder Völkersen definitiv gelungen, die Politik fraktionsübergreifend betroffen zu machen und damit den Weg zu bereiten, gesetzgeberisch für Veränderungen aufgeschlossen zu sein. Der Rechtsanwalt wirke auch im Asse Verfahren mit und könnte ggf. bei Bedarf ein Ansprechpartner auch für die rechtlichen Probleme vor Ort sein.
d) 15.02.2012 Treffen des Pressesprechers der RWE DEA und der Sprecher der BI
e) 16.02.2012 Akteneinsicht LBEG
b) Die Akteneinsicht erfolgte als Gemeinschaftsaktion mit der BI Bötersen. Das LBEG sei gut vorbereitet gewesen, habe alle Fragen angenommen und die Übermittlung der entsprechenden Aktenauszüge in digitaler Form zugesagt. Sie sollen im Laufe der Woche eingehen. Diese Übermittlung sei gebührenfrei.
a) 17.02.2012 Kreistagssitzung (Resolution)
c) Der Kreistag des Landkreises Verden hat einstimmig am 17.02.2012 eine Resolution verabschiedet, die zwar inhaltlich nicht alle Forderungen der BI umfasse, aber auch deutlich widerspiegle, dass auch hier das Problembewusstsein deutlich gestiegen ist. MdL Hogrefe, CDU, wolle diese Resolution auch als Basis in die Landespolitik mit einbringen.
b) 24.02.2012 Erdarbeiten am Platz Kiebitzmoor mit Grundwasserabsenkungen
d) Leider gebe es bisher keine Rückmeldung der RWE DEA, was dort genau gemacht werde.
3. Vortrag von Jörn Krüger, Münsterland, über die Entwicklungen in Deutschland, Europa und der Welt?
Zur Person
J. Krüger bezeichnet sich als informierter Laie, der sich intensiv mit allen Fragen und Probleme um die Ergasförderung aus eigener Betroffenheit befasst habe, inzwischen BI mit allgemeinen Informationen versorge und als Sachverständiger auf Landes- (NRW) und Bundesebene hinzugezogen werde. Sein Ziel sei es, durch weltweite Vernetzung die Industrie unter Druck zu setzen. Dazu stelle er verschiedene Fallbeispiele zusammen:
Fakten auf Bundesebene:
Das Bergrecht sei Bundesrecht, welches die Länder ausführen. Dadurch verweise Bund auf Länder, wenn es um konkrete Veränderungen ginge und Länder auf Bund (sog. Ping-Pong- Gesetz) Ausrichtung des Gesetze sei die Energiegewinnung durch Bodenschätze, es sei kein Gesetz des Umweltrechts.
Gebiete zur Ergasförderung seien bundesweit festgelegt worden, die Vergabe der Rechte zur Förderung sei längst rein auf der Bürokratieebene ohne politische Entscheidungen an die Industrie erfolgt.
Zu unterscheiden sei nach konventioneller Förderung (Völkersen) und unkonventioneller Förderung. Die letztgenannte erfolge in Schiefergesteinslagen oder in Kohlenflözen und käme ohne Fracking nicht an die Gasbestände heran. Dazu sei ein ganz dichtes Netz mit Bohrungen im Abstand von 2km bis 4 km erforderlich. Die Bohrungstiefe läge bei 700 m bis 1.200 m, zum Vergleich, in Völkersen werden die Gasbestände aus 5.000 m Tiefe gewonnen.
BI fordern Einführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), so dass bei solchen Vorhaben dann Verbandsbeteiligungen etc. zu erfolgen haben. Fakt sei aber auch, dass in der Bundesrepublik noch kein Vorhaben aufgrund einer UVP gescheitert sei.
Das Bundesumweltamt habe in einer Studie in 03/2011 bereits festgestellt, dass auch konventionelle Förderung eine Gefährdung für das Trinkwasser darstelle.
Das Frauenhofer Institut erforsche gerade, wie Pflanzen Benzol aufnehmen. Verlässliche Aussagen zu Benzolverunreinigungen auf Grünland gebe es daher noch nicht.
Entwicklungen auf europ. Ebene:
REACH = EU Regelungen zum Umgang mit umweltgefährdenen Chemikalien, ist bisher bezüglich der Gasförderung nicht zur Anwendung gekommen. Erste Anfrage im EU Parlament seien aber gestellt, insbesondere auch aus Deutschland
Fallbeispiele
Nordwalde, Nordrhein-Westfahlen (einschl. Entwicklung auf NRW-Ebene)
Dort sei unkonventionelle Förderung geplant. Das Bergamt habe über Schriften und Infomaterial der Industrie versucht, neutral über die Gefahrlosigkeit zu informieren. Durch die BI, Demos etc. konnte erreicht werden, dass in NRW ein Moratorium zur unkonventionellen Förderung beschlossen worden sei. Grundsätzlich seien dort Genehmigungen nicht mehr durch ein Bergamt genehmigungsfähig sondern die Entscheidung habe ein 10 köpfiges Gremium zu treffen.
Außerdem habe NRW festgelegt, dass jede Bohrungsgenehmigung auch eine Beteiligung der unteren Wasserbehörden zwingend voraussetze. Der betroffene Landkreis Steinfurt habe mangels eigenem Knowhow eine externe Begleitung beauftragt, Ergebnis sei noch offen.
Das Land NRW habe ein Gutachten beauftragt, dass die Auswirkungen der Förderung transparent machen solle unter Beteiligung der Wissenschaft, und der Erkenntnisse der Industrie, der BI und der Trinkwasserversorger. Da in Nds, bisher die einzigen Schadensfälle entstanden seien, wirke die BI gerade stark darauf hin, dass die Unterlagen des nds LBEG hinzugezogen werden.
Söhlingen, Nds.
Sanierungsarbeiten laufen aufgrund undichter Leitungen, vergleichbar mit Völkersen
Dudensen/ Steinhuder Meer
Geplant sei dort die unkonventionelle Förderung durch die Gaze de France, ein französischer Konzern, der selbst in Frankreich veröffentlicht, dass diese Art der Förderung stark gefährdend sei. In Frankreich sei das auch verboten.
Breitbrunn/ Bayern
Geplant seien dort Bohrungen unterhalb eines Naturschutzgebietes, Proteste der Bevölkerung konnten zumindest ein Aussetzen bis Ende 2012 erreichen.
Bodensee
Geplant sei unkonventionelle Förderung in unmittelbarer Lage zum Bodensee.
4. Diskussion und Fragen:
Fracking:
Es gäbe keine Unterschiede in der technischen Umsetzung der Gasförderung zwischen den USA und Deutschland. Unterschiedlich sei nur, dass in Deutschland bisher nicht unkonventionell gefördert werde.
In Völkersen werde nur gefrackt, um die Mengen pro Bohrung zu erhöhen.
Frackingflüssigkeiten seien nicht bekannt, würden aber für jede Bohrung individuell zusammengestellt werden.
Frackingflüssigkeiten enthielten immer Biozide um Schäumungen zu verhindern, die Bakterien in der Tiefe durch chem. Reaktion auslösen würden
Zur Zeit werden keine Fracks genehmigt in Nds., grds. seien diese aber für jede Bohrung in Völkersen geplant.
Leitungen:
Die herstellende Firma habe, so läge es der BI schriftlich vor, bereits in den 80 er Jahren aufgrund von Problemen in den Niederlanden festgestellt, dass das PE Material nicht diffusionsdicht sei und daher Rohre mit Aluminiumkern entwickelt.
Der TÜV habe die verwendeten Rohre 28 Tage mit entsprechender Flüssigkeit getestet und im Gutachten empfohlen, entsprechende Testphasen von einem Jahr und fünf Jahren auszuwerten. Das LBEG konnte keine entsprechenden Gutachten vorgelegen, es bestehe der Verdacht, dass es nicht entsprechend durchgeführt worden sei.
Verpressung:
Nach Einschätzung von Herrn Krüger gebe es dazu keine Langzeiterfahrungen.
Der Panzenberg sei zur Verpressung ausgesucht worden, weil dort nach seismografischen Auswertungen der RWE DEA gut aufnahmefähige Formationen seien. Ungeklärt sei, wie diese auf Druck reagieren, denn undurchlässige Schichten gebe es nicht und zu befürchten sei, dass das Gestein ähnlich wie ein Schwamm auf Druck reagiere. Druck könne z.B. durch Erdbeben entstehen.
LBEG und deren Zuständigkeit
Nach dem Bergrecht ist das LBEG Genehmigungs, Überwachungs- und auch Strafverfolgungsbehörde in einem. Die Staatsanwaltschaft schalte bei Anzeigen, die schon seitens der BI hinsichtlich des Schadens aber auch unsachgemäßer Kennzeichnung von LKW gestellt worden seien, dass LBEG anstatt der örtlichen Polizei ein.
Nach Kenntnis der BI Bötersen sei vor der Umsetzung von Sparmaßnahmen in Nds. noch ein Amt für Bodenkunde und eines für Ökologie im Schadensfall zuständig gewesen, beide seien aufgelöst worden.
Auswirkungen des Abfackelns
Der RWE DEA seien nach eigenem Bekunden die Stoffe, die dabei austreten nicht bekannt, dem LBEG auch nicht.
Verbrannt werde überschüssiges Gas, nach BI Einschätzung seien Stoffe wie Radon, Benzol und Schwefelverbindungen von der Verbrennung betroffen.
Weltweit scheint es dazu noch wenige Kenntnisse und Studien zu geben.
Ein Bericht des TV Senders Arte habe über Untersuchungen in Kanada und Afrika berichtet, nach denen im Umkreis von 5 – 10 km ein erhöhtes Krebsrisiko feststellbar sei.
Schaden und Sanierung:
RWE DEA plane eine punktuelle Sanierung.
Die Leitungen sollen entfernt werden.
Der Boden soll gereinigt werden durch Grundwasserabsenkungen und Durchspülen durch einen Aktivkohlefilter.
Im Gespräch sei seitens der RWE DEA die Stilllegung eines 50 m breiten Streifens, je 25 m zur Seite von der Leitung weg, auf Ackerland, Grünland soll wegen der nur flachwurzelnden Gräsern nicht behandelt werden
Es werde auch seitens der RWE DEA erwartet, dass der Prozess Jahre daure, nicht vor 08 2012 beginne und im Endergebnis keine hundertprozentige Benzolfreiheit hergestellt werden könne ( vermutlich 10 mg/l, Grenzwert liegt bei 5mg/l).
Weitere spürbare Auswaschungen durch Regenwasser werden nicht befürchtet, da der jetzige Schadenstand mit großer Wahrscheinlichkeit ein Ergebnis mehrerer Jahre sei.
5. Was steht an?
Forderungen und Planungen:
Grundstückseigentümer müssen Werte erhalten.
LBEG muss die Zusammensetzung des Lagerstättenwassers bekanntgeben.
Druck auf Landes- und Bundespolitik müssen gerade im Hinblick auf die Wahlen 2013 erhöht werden, z.B. durch Demo, im Verbund mit anderen BI auch in Hannover
Info kommt auch zunehmend bei Trinkwasserverbänden, Kirchen und Brauereien an, es gilt die Informationen genau dorthin zu streuen.
Hinweis für Grundstückseigentümer:
Gespräche mit der RWE DEA über Ausgleichszahlungen immer mit Rechtsbeistand führen. Die Kenntnislage sei in vielen Bereichen nach wie vor unvollständig, von daher sie die Gefahr groß jetzt zu vorschnell falsche abschließende Entscheidungen zu treffen. Die BI nimmt gerne jede Nachfrage entgegen.
Termine:
FDP Veranstaltung am 06.03.2012 , 19.30 Uhr , Gasthaus „Zur Post“
Interview und Vor- Ort-Besuch der Redaktion Greenpeace, Berlin am 06.03.2012
Gez. Kerstin
Die niedersächsische Schlichtungsstelle Bergschaden mit Sitz in Rotenburg/Wümme ist im Amt.
Nachhaltiger Umgang mit Lagerstättenwasser aus der Erdgasförderung der RWE Dea AG in Niedersachsen
Eine Geschichte darüber, wie meine Vorstellung vom „sauberen Energieträger Erdgas“ von der Realität eingeholt wurde.
Immer auf dem laufenden bleiben und über wichtige Ereignisse und Events informiert werden.