SANIERUNG: ERSTE PE-ROHRE ENTFERNT
RWE Dea begann in der letzten Woche Teile der PE-Rohre aus dem kontaminierten Boden zu entfernen. Es wurde von Mittwoch bis Freitag in Völkersen in der Nähe der Einbindung
Kiebitzmoor gearbeitet. Zunächst wollte man einen Leitungsabschnitt von 250 m mit Hilfe einer Seilwinde aus dem Boden ziehen. Dieser Versuch mißlang. An den nächsten Tagen
gelang es jeweils 50 m lange Abschnitte zu entfernen. Sie wurden zersägt und in einem verschlossenen Container bis zum Abtransport gelagert. Dieses war ein erster Versuch um
dieses Verfahren überhaupt zu testen.
VERPRESSUNG IN SCHARNHORST (H1) reduziert
Das bei der Erdgasförderung im Gasfeld Völkersen anfallende Lagenstättenwasser "LaWa-Wasser" wird nur noch zu einem kleinen Teil in Scharnhorst (H1) verpresst. Das meiste
LaWa-Wasser wird in Wittorf (Kreis Rotenburg) eingepresst.
Wir haben bei RWE Dea nachgefragt und erhielten folgende Antwort:
Seit dem Jahr 2000 sind bis dato an der Wasserversenkbohrung H1 287.000 Kubikmeter Wasser eingepresst worden. Die Zulassung für den Einpressbetrieb in diese Bohrung ist zeitlich
unbegrenzt, eine Gesamtmenge von 450.000 Kubikmetern darf aber nicht überschritten werden.
RWE Dea nimmt die Sorgen der ortsansässigen Bevölkerung sehr ernst und hat sofort nach Bekanntwerden der erhöhten Benzolwerte am Leitungsnetz zum Lagerstättenwasser-Transport
umfangreiche Vorsichtsmaßnahmen ergriffen: So wurden vorsorglich sämtliche Lagerstättenwasserleitungen außer Betrieb gesetzt. Dies hatte zur Folge, dass seit Januar das
Lagerstättenwasser nicht mehr durch PE-Leitungen zur H1 transportiert wird. Auch der Antransport von Lagerstättenwasser mit TKWs wurde vorübergehend reduziert. Über die H1
wird im Moment noch Lagerstättenwasser von der dort liegenden Erdgasbohrung Völkersen Z4 (direkt neben der H1) und bei Engpässen in Ausnahmefällen einzelne TKW-Lieferungen in
den Untergrund in ca. 1.050 bis 1.150 m Tiefe eingebracht.
Wie gesagt darf die Gesamtmenge von 450.000 Kubikmetern nicht überschritten werden. Es dürfen Oberflächenwässer aus den betrieblichen Anlagen und Lagerstättenwässer eingebracht
werden. Dem Sonderbetriebsplan für die H1 war eine durchschnittliche Zusammensetzung von Lagerstättenwasser beigefügt, so dass der Aufsichtsbehörde Landesamt für Bergbau, Energie
und Geologie (LBEG) die Zusammensetzung des Wassers bekannt war und ist.
Das Lagerstättenwasser enthält im Wesentlichen Salze, die aus der Entstehungsgeschichte der Erdgaslagerstätten resultieren. Der Salzgehalt liegt weit über dem von Meerwasser
(260 g/l in der Rotliegenden-Formation). Das Lagerstättenwasser steht in der Lagerstätte seit Jahrmillionen in Kontakt mit Erdgas. Dabei haben sich einige Erdgaskomponenten,
darunter Benzol, unter der hohen Temperatur und dem hohen Druck im Wasser gelöst. In einem ersten Bearbeitungsschritt trennen wir das Wasser in unseren Gasaufbereitungsanlagen
von emulgierten Kohlenwasserstoffen. Nach der ersten Abtrennung werden an den Einpressbohrungen in einem im Wesentlichen auf Schwerkrafttrennung basierenden Verfahren noch
weitere Kohlenwasserstoffe aus dem Lagerstättenwasser entfernt. Das verbleibende Wasser, das wieder in den Untergrund eingebracht wird, ähnelt in seiner Zusammensetzung dem
stark salzhaltigen Wasser, das auch ursprünglich in den dort liegenden Gesteinsschichten vorhanden ist.
Der verbleibende Benzolgehalt im Lagerstättenwasser kann schwanken, da die Anteile von Wasser, Benzol oder auch Salz davon abhängt, mit welcher Rate aus welcher Bohrung produziert
wird und wie lange das Lagerstättenwasser beim Separationsprozess ruht und abkühlt. Nach der Aufbereitung bei der Einbringung zurück in den Untergrund hatte eine hinter der
Wasseraufbereitung der H1 am 10. Januar 2012 genommen Probe einen Benzolgehalt von 0,036 Prozent.
Bei der Auswahl der H1 spielte die vorhandene Infrastruktur der bestehenden Bohrung Völkersen Z4 eine Rolle. Es wurden unterschiedliche Positionen in der Nähe vorhandener Bohrplätze
evaluiert. Am Ende fiel die Entscheidung dann aufgrund der großen Mächtigkeit der Speicherformation und der besten Gesteinseigenschaften im Untergrund für diesen Standort. Der Standort
zeichnet sich also durch die guten Eigenschaften des Einpresshorizontes im Untergrund aus.
Wie aus geologischer und bergbaulicher Erkundung bekannt und durch unabhängige Gutachten bestätigt, sind die oberflächennahen Grundwasserleiter von den in einer Tiefe zwischen
1.000 und 1.500 m liegenden "Reitbrook" Schichten, in die das bei der Gasproduktion der umliegenden Gasfelder anfallende, aufbereitete Lagerstättenwasser eingebracht wird, durch
mehrere hundert Meter mächtige Tertiäre Tone und Tonmergelschichten voneinander getrennt.
Diese dichten und undurchlässigen Tonschichten bilden eine hydraulische Barriere, die einen Austausch von Wässern zwischen den Horizonten verhindert.
Das gefilterte und aufbereitete Lagerstättenwasser aus der Gasproduktion wird in eine riesige, bis zu 200 m mächtige Schicht mit einer Fläche die doppelt so groß ist wie das
Saarland (oder 400.000 Fußballfelder) verpumpt und verdrängt dort im Umkreis von ca. 100 m um die Wasserversenkbohrung herum das natürlich vorkommende salzige Wasser.
Diese im Verhältnis zum Gesamtvolumen des natürlichen Salzwassers in dieser Tiefe geringe Menge an zusätzlichem Wasser erzeugt Kräfte oder Drücke, die jedoch nicht annähernd stark
genug wären um ein Aufsteigen oder gar Durchbrechen des Salzwassers aus der Tiefe an die Erdoberfläche zu bewirken.
Was die Lage in der Nähe zum Randbereich der Wasserschutzzone II des Wasserwerks Panzenberg angeht, ist anzumerken, dass Trinkwasser in der Region überwiegend aus oberflächennahen,
zur Trinkwassergewinnung geeigneten Grundwasserleitern im Quartär und oberen Tertiär gewonnen wird. Die oberflächennahen Grundwasserleiter enthalten „süßes“, trinkbares Wasser mit
einem geringen Salzgehalt. Mit zunehmender Tiefe wird das Wasser immer salziger, so dass bereits nach wenigen 100 Metern nicht mehr von trinkbarem Süßwasser gesprochen werden kann.
Diese verschiedenen Wasserleiter sind vertikal durch sogenannte Geringleiter oder Wasserstauer, hauptsächlich sehr feinkörnige dichte Schichten wie z.B. Tonschichten voneinander
getrennt, so dass sich die verschiedenen Wässer trotz unterschiedlicher Drücke nicht mischen können.
Der Schutz der Menschen und der Umwelt haben höchste Priorität. Deshalb wurde die Lagerstättenwasserleitung 954 im Bereich des Wasserschutzgebietes Panzenberg eingehend untersucht.
In diesem Abschnitt ergaben sich keine Befunde. Auch liegt generell keine Verunreinigung des Trinkwassers vor. Dies haben Messungen des Trinkwasserverbandes in den Trinkwasserbrunnen
und in Trinkwasserleitungen ergeben.
Wie mit dem Lagerstättenwasser künftig umgegangen wird, wird derzeit ergebnisoffen diskutiert. Zunächst steht eine zügige vollständige Sanierung des Schadens an. Fakt ist, dass wir
an der bisherigen Form des Transportes natürlich nicht festhalten werden.
FORMULIERT PETIONEN UND SCHICKT SIE AN DEN LANDTAG ODER AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT!
Wir haben gehört, dass das Verfassen von Petitionen ein sehr gutes Mittel sein kann um sich auf politischer Ebene Gehör zu verschaffen. Im Anhang befindet sich eine Musterpetition.
Diese kann als Vorlage genutzt werden, sollte jedoch umformuliert und mit den besonderen Gegebenheiten vor Ort ergänzt werden. Um im Landtag Druck auszuüben, wäre es gut, wenn dort
möglichst viele unterschiedliche Petitionen eingehen.
Deshalb die Bitte an Euch alle: Falls noch nicht geschehen - Formuliert Petitionen und schickt sie an den Landtag!
Ralf Fuhrmann (AG Denkfabrik) hat sich ausgiebig mit dem Thema Petitionen auseinandergesetzt, hier seine Ausarbeitungen.
Eine Petition (lat. petitio "Angriff", "Ersuchen") ist eine Eingabe (Ersuchen oder Beschwerde, veraltet auch Adresse) an eine zuständige Behörde oder an eine Volksvertretung. Dabei
kann grundsätzlich unterschieden werden zwischen Ersuchen, die auf die Regelung eines allgemeinen politischen Gegenstands zielen (z. B. den Beschluss oder die Änderung eines Gesetzes
durch das Parlament, die Änderung einer Verfahrensweise in einer Behörde) und Beschwerden, die um Abhilfe eines individuell erfahrenen Unrechts (z. B. eine formal zwar zulässige, aber
als unverhältnismäßig empfundene Behördenentscheidung) bitten. Der Einsender einer Petition wird Petent genannt. Die Zulässigkeit von Petitionen ist ein allgemein anerkannter
Bestandteil der demokratischen Grundrechte eines jeden Bürgers.
http://de.wikipedia.org/wiki/Petition
Eine Petition im Sinne des Grundgesetzes muss schriftlich erfolgen und den Absender erkennen lassen. Der Eingabesteller hat einen Anspruch darauf, dass seine Petition entgegengenommen und
beschieden wird. Ihm muss jedoch lediglich das Ergebnis mitgeteilt werden, einen Anspruch auf eine mündliche Verhandlung oder Begründung gibt das Petitionsrecht nach der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts nicht.
Am 22. April 1953 entschied dazu das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 2, 225- online):
1. Das Grundrecht des Art. 17 GG verleiht demjenigen, der eine zulässige Petition einreicht, ein Recht darauf, daß die angegangene Stelle die Eingabe nicht nur entgegennimmt, sondern auch
sachlich prüft und dem Petenten zum mindesten die Art der Erledigung schriftlich mitteilt.
2. Wer auf eine zulässige Petition ordnungsgemäß beschieden ist, hat, wenn er die gleiche Petition nochmals bei der gleichen Stelle anbringt, grundsätzlich keinen Anspruch auf sachliche
Prüfung und Bescheidung.
Seit dem 1. September 2005 ist es möglich, Online-Petitionen über ein Internetformular beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages einzureichen. Zugleich sind Öffentliche Petitionen
eingeführt worden.
Wird eine Petition innerhalb von 4 Wochen [1] nach Eingang (bei öffentlichen Petitionen rechnet die Frist ab der Veröffentlichung im Internet) von 50.000 oder mehr Personen unterstützt,
wird über sie im Regelfall im Petitionsausschuss öffentlich beraten. Der Petent wird zu dieser Beratung eingeladen und erhält Rederecht.
Auch die jeweiligen Landesverfassungen räumen das Petitionsrecht des Bürgers ein, so z. B. in Art. 115 der Bayerischen Verfassung. Eingaben an ein Landesparlament werden entweder vom
Petitionsausschuss dieser Volksvertretung oder von dem fachlich zuständigen Ausschuss behandelt.
Daneben gibt es das sehr viel weniger beachtete Recht, sich an eine Behörde oder an eine andere "zuständige" öffentliche Stelle zu wenden. Infrage kommt jede Behörde der staatlichen oder
der mittelbaren staatlichen Verwaltung, also jede Behörde der Gebietskörperschaften (beispielsweise das Gesundheitsamt, das Schulamt oder die Ausländerbehörde) ebenso wie S
ozialleistungsträger (Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende und dergl.) oder staatlich "Beliehene" (etwa der TÜV oder die Dekra), aber
auch politische Stellen, wie zum Beispiel der örtliche Bürgermeister, der Landrat oder die Staatskanzlei der Landesregierung.
Setzt sich die jeweilige Stelle mit der Petition nicht auseinander, kann man dies auf dem Verwaltungsrechtsweg erzwingen.[2] Wird die Petition bei einer nicht zuständigen Stelle erhoben,
muss sie an die zuständige Stelle weitergeleitet werden.
Aktuell läuft noch eine bei der EU (EU Kommissar Herr Oettinger) http://www.petitionen24.com/appel_a_un_consensus_europeen_all
Abgelaufen ist eine öffentliche Petition beim Bundestag http://openpetition.de/petition/online/bergbau-verbot-von-hydrofracturing-fracking
Zum gleichen Thema kann jetzt dort keine öffentliche Petition eingereicht werden, nur noch einzelne!
Online kann jeder unter dem folgenden link eine Eu-Petition einbringen! Text in der Anlage PettitionEU.rtf
https://www.secure.europarl.europa.eu/aboutparliament/de/petition.html
Beim niedersächsischen Landtag funktioniert das auch:
http://openpetition.de/petition/erstellt/petition-gegen-das-fracking-und-die-verpressung-von-abwaessern-der-gasindustrie-im-untergrund
Natürlich könnt ihr das ganze auch ganz einfach mit der guten alten Schneckenpost erledigen! Grüße Ralf Fuhrmann
Petition Nds.rtf
Petition EU.rtf
Grüsse an alle, Inge
Kontakt: pferdia tv, Thomas Vogel, Hehrenwiese 8, 27299 Langwedel-Völkersen, Tel. 04232-931033, E-Mail: no-fracking@hotmail.de
Die niedersächsische Schlichtungsstelle Bergschaden mit Sitz in Rotenburg/Wümme ist im Amt.
Nachhaltiger Umgang mit Lagerstättenwasser aus der Erdgasförderung der RWE Dea AG in Niedersachsen
Eine Geschichte darüber, wie meine Vorstellung vom „sauberen Energieträger Erdgas“ von der Realität eingeholt wurde.
Immer auf dem laufenden bleiben und über wichtige Ereignisse und Events informiert werden.