hier wieder einige Informationen:
5. Juli 2012 - Bericht vom monatlichen BI No-Fracking-Treffen (immer 1. Donnerstag im Monat) im Alten Krug in Völkersen. Diesmal mit dem Top-Thema: Die Rechtslage im Zusammenhang mit der Benzolverseuchung.
Grüsse an alle, Inge
13. Juli 2012 - Air-Sparging läuft störungsfrei (RWE Dea Bürgerinformation Völkersen)
Das eingesetzte Air-Sparging-Verfahren zur Sanierung der Benzolverunreinigung bei Völkersen läuft mittlerweile seit 44 Tagen störungsfrei. Ursprünglich waren im Bereich des Sanierungsfeldes im oberflächennahen Grundwasser Höchstwerte von bis zu 15.000 Mikrogramm Benzol pro Liter Wasser (µg/l) gemessen worden. Die Anwendung des Air-Spargings hat zu einer signifikanten Anreicherung des Grundwassers mit Sauerstoff geführt, die den biologischen Abbau des Benzols angeregt. Durch das auf dem Sanierungsfeld installierte Messpegelnetz werden inzwischen Werte von höchstens 5.000 µg /l gemessen. Im Durchschnitt liegt der Wert bei etwa 1.100 µg/l.
Derzeitiges Sanierungsfeld hinter dem Betriebsplatz der RWE Dea RWE Dea setzt die aktive Sanierung weiter fort, bis der seitens der Behörden vorgegebene Sanierungszielwert unterschritten ist. Anschließend beginnt eine Phase der Nachsorge, während der der Abbau des Benzols im Grundwasser über das Sanierungsziel hinaus überwacht wird. Dies geschieht so lange, bis die Verunreinigung nicht mehr nachzuweisen ist.
Vorbehaltlich der Genehmigung durch die zuständigen Behörden wird voraussichtlich zu Beginn der kommenden Woche ein weiteres Sanierungsfeld in Betrieb genommen. Hier soll ein Verfahren eingesetzt werden, dessen Wirksamkeit zunächst durch Laboruntersuchungen nachgewiesen wurde. Bei diesem Verfahren wird der biologische Abbau des Benzols durch den Einsatz von Nährstoffen beschleunigt. Anträge für weitere Sanierungsfelder sowie den Leitungsrückbau sind in Vorbereitung.
Quelle: http://www.rwe.com/web/cms/de/1260112/rwe-dea-buergerinformation-voelkersen/rwe-dea-ag-buergerinformation-voelkersen/
Die Einladung an die Landbesitzer und Pächter wurde über das Landvolk Verden an die Eigentümer versendet.
Gerd und Gero Landzettel (Richter und RA, Mitglieder der BI No-Fracking, AG Recht) hielten einen sehr interessanten Vortrag vor über 30 Teilnehmern, viele Fragen wurden gestellt, das ganze dauerte ca. 2 Stunden. Mit dabei waren auch GF Carsten Hipp vom Landvolk Verden/ROW und der Hausjurist des Landvolks. Das wichtigste Fazit: um spätere Verluste der Ansprüche zu vermeiden, soll RWE Dea dazu bewegt werden auf die Verjährungsfrist zu verzichten. Für die Eigentümer/Pächter wird das Landvolk diese Forderung stellen und das ganze "in die Hand nehmen".
Zur Person
Gerd Landzettel: bis zur Beendigung des aktiven Dienstes u.a. über 25 Jahre als Richter für Zivilsachen beim Land- und Amtsgericht
Gero Landzettel: seit über 12 Jahren Rechtsanwalt (auch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht); seit dem 01.01.12 mit Kanzleisitz in Langwedel
Zur Sache
Eingangs wurden die seinerzeit geschlossenen Vereinbarungen dargestellt, mit denen der RWE-DEA von den Eigentümern die Verlegung der Lagerstättenwasserrohre auf ihren Grundstücken gestattet worden war. Hierbei gingen die Referenten auch darauf ein, dass das Förderunternehmen sich für den Schadensfall vertraglich zum Ersatz eventueller Schäden verpflichtet hat und insbesondere auch dazu verpflichtet hat, bei Benutzungsbeendigung die Grundstücksflächen wieder in den früheren Gebrauchszustand zu versetzen. Da die Firma angekündigt hat, den Transport des Lagerstättenwassers durch Rohrleitungen einzustellen, ist von einer Benutzungsbeendigung auszugehen, so dass die Eigentümer auf die Sanierung der benzolverseuchten Böden einen vertraglichen Anspruch haben und zwar unabhängig davon, ob das Gasunternehmen ein Verschulden trifft oder nicht.
Darüber hinaus haftet das Unternehmen aber auch für alle weiteren Schäden aus der Verseuchung der Böden. Hierbei besteht allerdings die besondere Problematik, dass zur Zeit niemand definitiv weiß, ob und bis zu welchem Zeitpunkt eine vollständige Sanierung frei von nachweisbarem Benzol erfolgen wird und ob und in welcher Weise noch Langzeitwirkungen z.B. auf Flora und Fauna eintreten können. Vor diesem Hintergrund gewinnt die drohende dreijährige Verjährungsfrist besondere Bedeutung. Um hier ein möglichen Verlust ihrer Ansprüche zu vermeiden, wurde den Grundstückseigentümern empfohlen, die RWE-DEA dazu zu bewegen, zur Vermeidung einer evtl. Feststellungsklage schriftlich auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Ein derartiger Verjährungsverzicht muss dabei zumindest solange wirken wie das Sanierungsziel, nämlich die vollständige Beseitigung der Verunreinigung bis unterhalb der Nachweisgrenze, durch ein unabhängiges schriftliches Gutachten für das jeweilige Grundstück nachgewiesen ist.
Kontakt: pferdia tv, Thomas Vogel, Hehrenwiese 8, 27299 Langwedel-Völkersen, Tel. 04232-931033, E-Mail: no-fracking@hotmail.de
Die niedersächsische Schlichtungsstelle Bergschaden mit Sitz in Rotenburg/Wümme ist im Amt.
Nachhaltiger Umgang mit Lagerstättenwasser aus der Erdgasförderung der RWE Dea AG in Niedersachsen
Eine Geschichte darüber, wie meine Vorstellung vom „sauberen Energieträger Erdgas“ von der Realität eingeholt wurde.
Immer auf dem laufenden bleiben und über wichtige Ereignisse und Events informiert werden.