Bürgerinitiative: "No Fracking" im Erdgasfeld Völkersen

Stoppt Fracking!

Kein Fracking, auch nicht in der konventionellen Erdgasförderung!

Beweislastumkehr

In Schadensfällen muss eine Beweislastumkehr zugunsten der Geschädigten verfügt werden.

Keine Verpressung von Lagerstättenwasser!

Dezentrales Reinigen des Lagerstättenwassers an den jeweiligen Erdgasförderstellen.

Kein abfackeln!

Nutzung von geschlossenen Systenen, bei denen Schadstoffe gefiltert werden können.

BI No-Fracking für Völkersen - aktuell - 05.12.2013


Hallo liebe Mitstreiter und Interessierte der Bürgerinitiative (BI) "No-Fracking",

TERMINE
  
 - Dienstag, 10. Dezember 2013, 19:00 Uhr, Einladung zur Bürgerinformation: Toxikologe Dr. Hermann Kruse in Intschede
 Veranstaltungsort: Gemeinschaftssportanlage in Intschede, Am Sportplatz 36, 27337 Blender OT-Intschede
Thema: Ist Lagerstättenwasser „vorwiegend nur Wasser“, wie RWE behauptet?
Wir fragen einen unabhängigen Experten, der eigens nach Intschede kommt: Dr. Hermann Kruse vom Institut für Toxikologie und Pharmakologie für Naturwissenschaftler der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Dr. Kruse berichtet aus Erfahrung und beantwortet Eure Fragen. Wir versuchen, eine Podiumsdiskussion mit RWE zu organisieren. Nur wer Bescheid weiß, kann sich eine Meinung bilden – kommt, hört zu! Es laden ein: BI „Wesermarsch ohne Bohrtürme“ und BI „No Fracking“ Völkersen
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- Donnerstag, 12. Dezember 2013, 19:30 Uhr - mtl. Treffen der BI No-Fracking  in Daverden, Gaststätte Antiochia mit Büfett
    Tagesordnung BI Treffen:
    * Bericht und Eindrücke von der Veranstaltung der BI-Intschede und Völkersen mit dem Toxikologen Dr. H.Kruse
    * Aktuelles im Zusammenhang mit der RWE-Dea Studie zum geplanten Verpressen des Lagerstättenwassers in ein altes Bohrloch
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INFORMATIONEN/PRESSE

- Die GROKO redet der Wirtschaft das Wort und will fracken  (akt. Meldung aus gegen-gasbohren.de)

Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und der SPD haben den Koalitionsvertrag vorgelegt, der die Grundlage der Regierungsarbeit in der kommenden Legislaturperiode darstellen soll. Natürlich vorausgesetzt, die SPD-Basis, die die große Hochzeit abnicken muss, erklärt sich einverstanden mit dem Plan.

Dem Fracking ist ein kleines Kapitel gewidmet worden, immerhin 25 von 8427 Zeilen — dass es überhaupt thematisiert wird.

Hier ein Auszug aus der Meldung zum Thema Lagerstättenwasser:

Der Besorgnisgrundsatz ist bekannt
“Über Anträge auf Genehmigung kann erst dann entschieden werden, wenn die nötige Datengrundlage zur Bewertung vorhanden ist und zweifelsfrei geklärt ist, dass eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu befürchten ist (Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes).”, steht im Manifest der kommenden Regierung. Es fragt sich der kundige Leser allerdings, was es damit auf sich haben mag, dass einer solchen Selbstverständlichkeit, die seit Jahr und Tag Gültigkeit hat und ohne Frage schon die ganze Zeit zu beachten war, an dieser Stelle soviel Raum gegeben wird. Möchte unsere zukünftige Regierung uns damit vielleicht signalisieren, dass dieser Grundsatz, der die Basis unserer Existenz — das Wasser — betrifft, in der Vergangenheit nicht ganz so ernst genommen worden ist und jetzt aber! wirklich durchgesetzt werden soll? Möchte sie damit vielleicht gar in Aussicht stellen, dass die rechtlich fragwürdige Praxis der unterirdischen Sondermüllverklappung (s. u.) nun endlich auf ihre Zulässigkeit überprüft wird?

Logik im Zickzack — das Volk für dumm verkaufen?
Einerseits fehlen angeblich noch Erkenntnisse, bevor Fracking durchgeführt werden kann. Dasselbe Prinzip gilt den Politikern für das unterirdische Verklappen der giftigen Frac-Flüssigkeiten nach deren Gebrauch: “Auch die Entsorgung des Flowback aus Frack-Vorgängen mit Einsatz umwelttoxischer Chemikalien in Versenkbohrungen ist wegen fehlender Erkenntnisse über die damit verbundenen Risiken derzeit nicht verantwortbar.”

Für die Abermillionen Kubikmeter hochgiftigen Lagerstättenwassers, das bei der Öl- und Gasförderung ebenfalls anfällt, ist die unterirdische Sondermüllentsorgung demnach weiterhin zu gestatten? Was ist nun also mit dem Besorgnisgrundsatz (s. o.)? Auch hier, genau wie beim Flowback, “fehlen Erkenntnisse”, denn die Methode ist bei beiden Flüssigkeiten die Selbe: Man nehme ein altes Bohrloch und presse den Müll hinein. Es gibt technische Probleme und daher Kosten = Profitschmälerung bei der Flowback-Verpressung, aber die Risiken sind immer dieselben: Vergiftetes Grundwasser, vergiftete Böden, vergiftete Atemluft.
 
 
Grüsse an alle
Inge und Rainer

Wichtig!

Schlichtungsstelle

Die niedersächsische Schlichtungsstelle Bergschaden mit Sitz in Rotenburg/Wümme ist im Amt.

Anmerkungen und Kritik zur Studie

Nachhaltiger Umgang mit Lagerstättenwasser aus der Erdgasförderung der RWE Dea AG in Niedersachsen

Gerd Landzettel – im August 2014

Eine Geschichte darüber, wie meine Vorstellung vom „sauberen Energieträger Erdgas“ von der Realität eingeholt wurde.

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