Bürgerinitiative: "No Fracking" im Erdgasfeld Völkersen

Stoppt Fracking!

Kein Fracking, auch nicht in der konventionellen Erdgasförderung!

Beweislastumkehr

In Schadensfällen muss eine Beweislastumkehr zugunsten der Geschädigten verfügt werden.

Keine Verpressung von Lagerstättenwasser!

Dezentrales Reinigen des Lagerstättenwassers an den jeweiligen Erdgasförderstellen.

Kein abfackeln!

Nutzung von geschlossenen Systenen, bei denen Schadstoffe gefiltert werden können.

BI No-Fracking für Völkersen - aktuell - 07.12.2015


Hallo liebe Mitstreiter und Interessierte der Bürgerinitiative (BI) "No-Fracking",

über zwei wichtige Angelegenheiten möchten wir heute informieren:

zunächst die drohende Verjährung der Ansprüche aus dem Erdbeben vom 22. November 2012 und weiter unten die beunruhigenden Nachrichten über DEA-Aktivitäten in Verden -Walle.

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Ende Dezember ist normalerweise nicht die Jahreszeit, in der sich Menschen mit Papierkram beschäftigen. Weihnachten, Silvester – da hat man anderes im Kopf. Doch der 31. Dezember ist rein rechtlich gesehen ein wichtiger Stichtag.

An diesem Datum tritt nämlich die Verjährung für viele Forderungen ein. Dies gilt auch für viele Gebäudeeigentümer, die Schadenersatzansprüche aus dem Erdbeben vom 22. November 2012 angemeldet haben.

Wie die Verjährung in diesem Zusammenhang zu verhindern ist, hat Gero Landzettel in der nachstehenden Stellungnahme dargelegt:

Erdbeben vom 22. November 2012: Die Verjährung droht!

Am 22. November 2012 ereignete sich im Bereich des Erdgasfeldes Völkersen ein Erdbeben. Dieses wurde durch die Erdgasförderung induziert, wie mittlerweile unstreitig sein dürfte.

Nach diesem Erdbeben haben über 100 Gebäudeeigentümer Schäden an ihren Immobilien gemeldet. Soweit diese Schäden durch das Erdbeben vom 22. November 2012 verursacht wurden, ist die Dea gemäß § 114 Bundesberggesetz (BBergG) zum Schadensersatz verpflichtet. Die Voraussetzungen und Bedingungen für diesen Schadensersatzanspruch haben wir hier http://nofracking.de/info-erdbeben.php  aus unserer Sicht zusammengefasst.

Wie alle Schadensersatzansprüche unterliegt auch dieser der Verjährung. Verjährung bedeutet, dass ein Schuldner die Leistung verweigern kann. Wenn die Einrede der Verjährung berechtigterweise erhoben wurde oder wird, ist ein Anspruch nicht mehr durchsetzbar.

Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 117 Abs. 2 BBergG i.V.m. § 195 BGB). Diese Frist beginnt mit dem Ablauf des Jahres, in dem der Schaden entstanden ist. Dies bedeutet, dass für die Schäden aus dem Erdbeben vom 22. November 2012 die Verjährungsfrist am 31. Dezember 2015 abläuft. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Ablauf der Verjährung gehemmt oder unterbrochen wurde. Eine Möglichkeit, den Ablauf der Verjährungsfrist zu hemmen, ist gemäß § 204 Abs. 1 BGB die Einleitung eines Verfahrens bei der „Schlichtungsstelle Bergschaden Niedersachsen“, die beim Landkreis Rotenburg angesiedelt ist.

Um sich nicht dem Risiko der Verjährung auszusetzen, sollten diejenigen Gebäudeeigentümer, denen durch das Erdbeben vom 22. November 2012 noch nicht regulierte Schäden an ihrem Gebäude entstanden sind, dringend überlegen, vor dem Ende des 31. Dezember 2015 einen entsprechenden Antrag bei der Schlichtungsstelle

http://www.lk-row.de/city_info/webaccessibility/index.cfm?region_id=160&waid=27&item_id=863128 zur Durchführung der Schlichtung einzureichen.
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DEA-Aktivitäten in Verden-Walle

Bekanntlich flatterte kürzlich die Nachricht von einer anstehenden DEA-Grundstückssuche verbunden mit umstrittenen direkten Ansprachen bei Landwirten in Verden-Walle  ins Haus und hat uns sehr beschäftigt.

Auf unserem BI-Treffen am 3.12.15 waren ca. 50 Personen aus Verden-Walle anwesend, um die Situation zu erörtern. Die Waller Bürger, die über die DEA-Vorgehensweise empört sind,  haben sich eingehend über die historischen und aktuellen Erdgasvorgänge in Völkersen informiert und wollen sich am 15. Dez. treffen, um mit vereinten Kräften Widerstand zu leisten. Wahrscheinlich geht die Initialzündung  in die Gründung einer Bürgerinitiative in Walle über.

Für den 8. Januar 2016, 19:30 Uhr,  ist eine öffentliche Veranstaltung mit Politikern, DEA-Vertretern und Waller Bürgen im Waller Gemeinschaftshaus  -  dann hoffentlich schon als BI  auftretend  -  geplant. Wir nehmen ebenfalls teil.

Es wäre hilfreich, wenn noch viele weitere Mitstreiter diese Veranstaltung besuchen.

Wir möchten uns bei dieser Gelegenheit bei vielen Mitstreitern für die geleistete Mitarbeit bei der Demo im Mai und anderen Aktivitäten in diesem Jahr bedanken und wünschen allen eine schöne Advents- und Weihnachstzeit.

Herzlich Grüße aus Völkersen

Inge und Rainer

Wichtig!

Schlichtungsstelle

Die niedersächsische Schlichtungsstelle Bergschaden mit Sitz in Rotenburg/Wümme ist im Amt.

Anmerkungen und Kritik zur Studie

Nachhaltiger Umgang mit Lagerstättenwasser aus der Erdgasförderung der RWE Dea AG in Niedersachsen

Gerd Landzettel – im August 2014

Eine Geschichte darüber, wie meine Vorstellung vom „sauberen Energieträger Erdgas“ von der Realität eingeholt wurde.

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